Praxis-Depesche 7/2004

Vertrauen in den Spezialisten

Der behandelnde Arzt darf auf die Richtigkeit der von einem Pathologen erhobenen Befunde vertrauen, solange sich keine Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit ergeben. Damit wurde die Klage gegen einen Chirurgen abgewiesen, der ein Mikrokarzinom, aber nicht das gesamte Restgewebe entfernt hatte. Der Chirurg hatte auf den Pathologen vertraut. (jlp)

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