Praxis-Depesche 12/2001

Verzicht auf Fachgebietszulassung

Ein für zwei medizinische Fachgebiete zugelassener Vertragsarzt ist berechtigt, seine vertragsärztliche Tätigkeit auf eines dieser Fachgebiete zu beschränken. Ein derartiger Zulassungsverzicht bedeutet keinen Wechsel der Fachgebiete und hat dementsprechend nicht die Konsequenzen, die ein Wechsel nach sich zöge. (jlp) Bundessozialgericht, Az.: B 6 KA 53/98 R

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