Praxis-Depesche 7/2007
Verzögerte Angiographie
Notfälle zählen zum Alltag eines Krankenhauses und sind deshalb soweit wie möglich bei der Personalplanung und Diensteinteilung zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite ist es schon aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten nicht möglich, Personal und/oder Sachmittel für alle denkbaren Fälle vorzuhalten. Im vorliegenden Streitfall hielt das Landessozialgericht das Krankenhaus nicht für verpflichtet, für einen angiologischen Arbeitsplatz Personal vorzuhalten bzw. für Notfälle einen ärztlichen radiologischen Bereitschaftsdienst einzurichten, um das vorgesehene Routineprogramm durchführen zu können. (jlp)
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