Praxis-Depesche 11/2002

Viagra nur für die Familienplanung

Anspruch auf Erstattung von Viagra hat nur, wer den beabsichtigten Geschlechtsverkehr zur Zeugung eines Kindes ausführen will. Bei einem 54-jährigen Mann kann davon ausgegangen werden, dass seine Familienplanung abgeschlossen ist. Die Privatkrankenkasse ist daher nicht verpflichtet, ihrem Versicherungsnehmer Kostenersatz hierfür zu leisten. (jlp)

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