Praxis-Depesche 7/2006

Von psychiatrischer Diagnose nichts gewusst

Hat ein Patient nach üblen Erfahrungen mit Mobbing im Betrieb wegen Schlafstörungen einen Psychiater aufgesucht, der ihm absichtlich nicht gesagt hat, er sei psychisch krank, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden, und außer Schlaftabletten nichts verordnet hat, so kann dem Patienten nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er an einem „reaktiven depressiven Syndrom“ gelitten und dies in seinem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben hat; die Versicherung kann daher den Vertrag nicht später anfechten.(gri-bez)

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