Praxis-Depesche 18/2004
Vor Hausbesuch gedrückt
Kann ein Notfallarzt auf Grund der Angaben einer Krankenschwester zu dem Ergebnis kommen, dass ein Heimbewohner möglicherweise einen Herzinfarkt erlitten hat, so muss er ihn unverzüglich aufsuchen. Eine telefonische "Ferndiagnose" und "Fernbehandlung" reicht nicht aus. Nach Überzeugung des Gerichts wollte sich der Arzt vor dem Hausbesuch drücken. Wegen dieses Berufsvergehens und wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen verhängte das Gericht eine Geldbuße von 5000 Euro und entzog ihm zugleich das passive Berufswahlrecht. (jlp)
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