Praxis-Depesche 14/2003
Warnung vor ärztlicher Honorarabrechnung
Liegen einer Krankenkasse mehrfache Hinweise vor, dass ein Arzt bei der Privatliquidation den zulässigen Gebührensatz überschreitet, so ist sie berechtigt, ihren Versicherungsnehmern die Empfehlung zu erteilen, Honorarrechnungen dieses Arztes teilweise nicht oder nur nach vorheriger Prüfung durch den Krankenversicherer zu zahlen und die Rechnungen vor Zahlung ihr zur Prüfung einzureichen. Der Arzt hat gegen die Krankenversicherung keinen Unterlassungsanspruch. Das betreffende Empfehlungsschreiben der Krankenkasse ist allgemein abgefasst und diskriminiert den Arzt nicht. (jlp)
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