Neuropathische Schmerzen

Praxis-Depesche 8/2002

Was Antidepressiva und Antikonvulsiva leisten

Neuropathische Schmerzen sind wie alle Schmerzen ernst zu nehmen, doch sollte eine iatrogene Fixierung vermieden werden. Zu warnen ist deshalb vor Zufallsbefunden, z. B. einem Bandscheibenvorfall, die vom Arzt häufig als "eindeutige" Ursache für die neuropathischen Schmerzen angeführt werden. Bewährt haben sich in der Behandlung neuropathischer Schmerzen Antidepressiva und Antikonvulsiva. Bei der Verordnung beider Substanzgruppen sollte der Patient aber über die eigenständigen schmerzlindernden Qualitäten der Medikamente informiert werden. Der Arzt sollte klar machen, dass man den Patienten weder für latent depressiv oder einen Epileptiker hält, sondern dass die Medikamente gegen die Schmerzen helfen. Von den Antidepressiva werden vor allem Amitriptylin und Mirtazapin eingesetzt. Sie wirken auf serotonerges und noradrenerges System. Von den Antikonvulsiva war lange Zeit Carbamazepin Mittel der Wahl gegen neuropathische Schmerzen. Unter diesem Medikament kam es aber öfter zu Schwindel und Übelkeit. Besser verträglich ist Gabapentin, das zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei diabetischer Polyneuropathie und postherpetischer Neuralgie zugelassen ist. Die Dosierung beträgt 1200 bis 2400 mg/d. Bei Wirkungslosigkeit ist weitere Dosiserhöhung nicht sinnvoll. Auch Opioide können bei neurogenen Schmerzsyndromen probiert werden. Um einer Suchtentwicklung durch das rasche An- und Abfluten der Substanzen vorzubeugen, müssen aber retardierte Präparate gegeben werden, keine Tropfen. (bk)

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x