Praxis-Depesche 16/2005
Wenn der Radiologe Konkurrenz bekommt
Ein niedergelassener Radiologe muss sich nicht damit abfinden, dass fünf Krankenhausärzte einer nahen Klinik die Erlaubnis erhalten, strahlentherapeutische Leistungen abzurechnen; er kann die Entscheidung des Gremiums, das die Krankenhausärzte zugelassen hat, nicht nur bei offensichtlicher Willkür mit Erfolg gerichtlich angreifen, sondern auch mit Argumenten wie unfairer Wettbewerb sowie seiner Berufsfreiheit. (gri-bez)
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