Einwilligung in klinische Studien
Praxis-Depesche 22/2003
Wenn Notfall-Patienten unterschreiben sollen ...
Um in eine klinische Studie einbezogen werden zu können, muss der Patient vor Therapiebeginn eine auf Aufklärung beruhende Einwilligung (informed consent) unterschreiben. Bei Notfall-Patienten, wie z. B. bei akutem Myokardinfarkt, bleibt für Erklärungen allerdings nicht viel Zeit.
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