Praxis-Depesche 15/2003

Wer nicht aufgeklärt hat, haftet

Hat ein Arzt wegen Krebsverdachts die Gebärmutter einer Frau entfernt, ohne diese ausreichend über weniger gefährliche Alternativen zu informieren (z. B. zunächst nur die Entnahme einer Gewebeprobe), und erleidet die Patientin nach der Operation einen Schlaganfall, so haftet der Arzt wegen mangelnder Risikoaufklärung für die Folgen des rechtswidrigen Eingriffs; diese Haftung entfällt nicht, wenn sich die Operation im Nachhinein als medizinisch notwendig herausstellt. Die Patienten sollen sich nach gründlicher Information frei entscheiden und diese Entscheidungsfreiheit darf auch nicht durch das begrenzt werden, was aus ärztlicher Sicht objektiv erforderlich oder sinnvoll ist. (gri)

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