Praxis-Depesche 17/2004
Werbung für Eigenhaartransplantation
Der androgene Haarausfall bei einem Mann ist weder eine Krankheit noch ein Körperschaden im Sinne des Heilmittelwerbegesetz. Werbung für eine Eigenhaartransplantation mit Vorher-Nachher-Abbildung unterliegt daher nicht dem Werbeverbot. Das Heilmittelwerbegesetz soll - ebenso wie das Arzneimittelgesetz - in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation drohen. Solche Gefahren bestehen bei der Eigenhaartransplantation nicht. Sie erfordert einen chirurgischen Eingriff, der von Ärzten nach entsprechender Beratung und Aufklärung über die mit einer derartigen Behandlung verbundenen Risiken durchgeführt wird. Mit Selbstmedikation hat das nichts zu tun. (jlp)
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