Praxis-Depesche 17/2006

Wettbewerbswidrige Laborgemeinschaft

Ein Laborarzt handelt unlauter, wenn er niedergelassenen Ärzten die Durchführung von Laboruntersuchungen, die diese selbst gegenüber der Kasse abrechnen können, unter Selbstkosten in der Erwartung anbietet, dass die Ärzte ihm im Gegenzug Patienten für Untersuchungen überweisen, die nur von einem Laborarzt vorgenommen werden können.(jlp)

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