Praxis-Depesche 18/2000
Wo klagt der Arzt sein Honorar ein?
Zahlt der Privatpatient das Honorar nicht, bleibt nur der Weg zum Gericht. Fraglich war, welches Gericht zuständig ist. Hierzu hat nun das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass der Arzt den Patienten an dem Gerichtsort verklagen muss, an dem der Patient seinen Gerichtsstand hat. (jlp)
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