Praxis-Depesche 19/2004
Wundsäuberung mit H2O2
Ein Arzt hat alle Maßnahmen anzuwenden, die eine erfolgreiche Behandlung gewährleisten. Er muss um so umsichtiger vorgehen, je einschneidender ein Fehler sich für den Patienten auswirken kann. Demnach kann der Einsatz von Wasserstoffsuperoxid zur Wundsäuberung fehlerhaft sein. Dies jedenfalls dann, wenn bei der Wunde ein Zugang zu einem Röhrensystem besteht. (jlp)
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