Praxis-Depesche 6/2008
§§ Zielvorgaben für Bonuszahlung
Knüpft ein Arbeitgeber die Auszahlung von Prämien daran, dass der Arbeitnehmer vorher mit ihm vereinbarte Ziele erreicht, müssen diese Ziele auch festgelegt werden; wenn dies unterbleibt, kann der Arbeitnehmer Schadenersatz für die entgangene Bonuszahlung verlangen.
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