Praxis-Depesche 24/2000

Zigarettenhersteller haftet nicht

Ein Zigarettenhersteller, der nur erlaubte Inhaltsstoffe verwendet, hat für Gesundheitsschäden von Rauchern nicht einzustehen. Erfüllt der Zigarettenhersteller auch die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise, so scheidet auch deshalb ein Schadenersatzanspruch des Rauchers aus. Damit wurde der Antrag eines an Lungenkrebs erkrankten Rauchers abgewiesen, der die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und die Feststellung der Ersatzpflicht des Zigarettenherstellers für seine künftigen Schäden begehrte. (jlp) Landgericht Bielefeld, Az.: 8 O 411/99

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