Praxis-Depesche 7/2002
Zu spät aufgeklärt
Wird ein Patient erst am Tag vor der Operation über deren Risiken sowie über die nötige Nachbehandlung einer Penisverlängerung informiert und verlangt der Arzt außerdem Vorkasse, so muss der Mediziner die im Voraus gezahlten 16 000 DM Honorar und zudem ein Schmerzensgeld von 40 000 DM zahlen; der Betroffene hätte nämlich ausreichend Zeit gebraucht, um das Für und Wider der Operation, die Risiken und daraus folgenden Belastungen abzuwägen (zum Beispiel vier Monate langes Tragen eines JES-Extender nach der Operation). (gri/bez)
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