Praxis-Depesche 24/2000
Zulassung zum Krankentransport
Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) liegt nicht vor, wenn das landesrechtliche Rettungsdienstgesetz die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport von einer Prüfung abhängig macht, ob für eine weitere Zulassung überhaupt ein Bedürfnis besteht. (jlp)
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 20/98
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