Praxis-Depesche 24/2002
Zuschlag-Abzockerei
Privatpatienten darf im Krankenhaus der Zuschlag für Ein- und Zweibettzimmer nicht sowohl für den Aufnahme- als auch für den Entlassungstag jeweils voll berechnet werden, da auch Pflegesätze nur für den Aufnahmetag, nicht aber für den Entlassungstag zu zahlen sind. Es entspricht nicht der tatsächlichen Leistung der Klinik, wenn die Patienten für die Unterbringung an diesen Tagen voll zahlen müssten, da sich die Patienten am Aufnahmetag und am Entlassungstag meist nur kurz auf der Station aufhalten. (gri/bez)
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