Praxis-Depesche 10/2002

Zuschuss für Türsprechanlage

Pflegebedürftige können von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für eine Gegensprechanlage verlangen. Damit wurde einer Frau Recht gegeben, die an Parkinson-Krankheit leidet. Sie kann das Bett kaum verlassen. Um ihre Besucher vor dem Einlass identifizieren zu können, ließ sie eine Türsprechanlage für knapp 1300 DM installieren. Das Gericht hat nunmehr der Patientin einen Zuschuss zu den Kosten zuerkannt. Bei dem Einbau handele es sich um eine Maßnahme, die das Wohnumfeld verbessert und die Selbstständigkeit der Patientin im Haushalt fördert. (jlp) Bundessozialgericht, Az.: B 3 P 3/00

Dieser Artikel ist nur für Angehörige medizinischer Fachkreise zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos - es dauert nur eine Minute.

Anmelden

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x