Praxis-Depesche 5/2001

Zwischen Bronchitis und Raucherbronchitis

Das Verschweigen einer seit sechs Jahren mehrfach aufgetretenen, teils hochfiebrig verlaufenden, auf Rauchen zurückzuführenden Bronchitis beim Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung begründet eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn dem Antragsteller durch seinen Arzt gesagt worden war, dass er nicht an Erkältungen, sondern an einer Raucherbronchitis leide. Aufgrund dieser Vertragsanfechtung muss die Lebensversicherungsgesellschaft ihrem Versicherungsnehmer keine Leistungen zahlen. (jlp)

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