Praxis-Depesche 15/2001
Zwischen minimal und optimal
Reicht die apparative Ausstattung einer Universitätsklinik nicht aus, allen Patienten die nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen optimale Behandlung zuteil werden zu lassen (hier: CT-geplante Bestrahlung nach einer Brustkrebsoperation), muss der Patient die sich hieraus ergebenden Nachteile entschädigungslos hinnehmen, wenn die Behandlung im Übrigen gutem ärztlichen Qualitätsstandard entspricht. (jlp)
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