Kein Zusatzbudget für Psychosomatik
Ein Allgemeinarzt kann weder die Erweiterung seines Praxisbudget für Psychosomatik beanspruchen, noch kann er ein Zusatzbudget hierfür geltend machen. Denn die Erweiterung des Praxisbudgets kann im Falle eines Allgemeinarztes nicht auf überdurchschnittliche Erbringung von Betreuungs- und ...